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Straßburg verurteilt Kaczynski
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat schon wieder in einem Urteil scharfe Kritik an Polen geübt. Der heutige Staatspräsident Lech Kaczynski habe in seiner damaligen Funktion als Warschauer Bürgermeister vor zwei Jahren beim Verbot der "Gleichheitsparade" in gleich drei Punkten europäisches Recht gebrochen. Die "Gleichheitsparade" ist ein jährlicher Marsch, den Schwulen- und Lesbenverbände in mehreren Städten Polens durchführen und in dem gegen Diskriminierung protestiert wird.  Er habe die Versammlungsfreiheit verletzt und seine eigene Meinungsfreiheit überbeansprucht, als er die Parade eine "Propagierung des Homosexualismus" nannte. Im vergangenen Jahr wurde die Parade zu einer Demonstration aller sich gegen Diskriminierung von Minderheiten wendenden Menschen umfunktioniert. Auch ausländische Gäste wie die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth waren angereist. In Polen herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung immer noch ein sehr kaltes Klima gegenüber Homosexuellen, gut die Hälfte der Menschen hält einer aktuellen Umfrage zu Folge gleichgeschlechtliche Liebe für "pervers" und krank. Die neue Warschauer Bürgermeisterin Hanna Gronkiewicz-Waltz von der liberalen PO hat klar gemacht, dass sie der "Gleichheitsparade" in diesem Jahr keine Steine in den Weg legen werde. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof Polen scharf angegriffen im Fall von Alicja Tysiac, einer Frau, die trotz ernster Gefahren für ihre Gesundheit zur Abtreibung gezwungen worden war (siehe unsere Titelgeschichte).
Autor: Mirko Kaupat   
Freitag, 04 Mai 2007
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 04 Mai 2007 )
 

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