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Vertriebenen-Klage löst Verwirrungen aus
Die diplomatischen Reaktionen auf die Klage der Preußischen Treuhand gegen Polen haben ein Verwirrspiel ausgelöst. Außenministerin Anna Fotyga hatte sich in einem Radiointerview nach der Frage, ob der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 überarbeitet werden müsse, auf die Antwort "Ja, das ist genau das" versteift.

Der völkerrechtliche Vertrag regelt die Unverletzlichkeit der Oder-Neiße-Grenze zwischen der damals jungen Bundesrepublik und Polen. Ministerin Fotyga mühte sich nach der Verbreitung des Radiointerviews um ein Dementi. Sie habe nicht auf den Grenzvertrag von 1990, sondern vielmehr auf den Nachbarschaftsvertrag von 1991 angespielt. In diesem hatten sich beide Länder zu weitreichender Zusammenarbeit verpflichtet und unter anderem ihre Bereitschaft zu regelmäßigen bilateralen Treffen und intensiven Jugendaustauschen festgehalten.

Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski forderte das Parlament auf, ein Gesetz einzubringen, das den Anspruch der Polen auf Güter, die früher deutsch waren, bekräftigt. Eine solche Regelung fehlt bislang. Außerdem ist in keinem der deutsch-polnischen Verträge der Umgang mit Individualklagen seitens der Vertriebenen geregelt.

Autor: Heiko Lossie   
Mittwoch, 20 Dezember 2006
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 20 Februar 2007 )
 

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